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Deutsche Rentner können bis zu sechs Monate im Ausland bleiben, ohne ihre Rente zu ändern


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In Deutschland gearbeitet und den Lebensabend woanders verbringen? Das machen einige, aber was muss man beachten, wenn man die Rente in ein anderes Land mitnimmt?

Nach einem langen Arbeitsleben hoffen viele Menschen auf einen entspannten Lebensabend. Rund 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen Ihre Rente ins Ausland überwiesen, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Darunter fallen alle, die in Deutschland einen Rentenanspruch erwirtschaftet haben, also auch ausländische Menschen, die in Deutschland gearbeitet haben.

Sie sind unsicher, ob Ihre Rente im Alter reicht? Finden Sie es heraus.

Rente im Ausland: Wenn Sie nach dem Arbeitsleben Deutschland verlassen

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Alte Frau mit Geld in der Hand.

Reicht die Rente in Deutschland oder versprechen Sie sich von einer Versteuerung im Ausland Vorteile? © Andrey Popov/Imago

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner Deutschland den Rücken kehren wollen, nehmen Sie Ihre Rente einfach mit. Allerdings müssen Sie dabei ein bisschen was beachten. Ziehen Sie dauerhaft innerhalb von Europa, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz um, ändert sich in den meisten Fällen nichts für Sie, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Dann wird das Geld einfach regulär auf Ihr Konto überwiesen. Allerdings kann es in Einzelfällen zu Abzügen kommen, falls Sie innerhalb des Rentenanspruchs auch ausländische Zeiten eingetragen haben. Sollte dies der Fall sein, schadet es nicht, wenn Sie Beratung suchen. Das geht beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung.

Ebenfalls gibt es in Deutschland Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern, die regeln sollen, dass Ihnen keine Nachteile drohen, sollten Sie dahin auswandern. Abkommen gibt es mit folgenden Ländern:

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada und Quebec
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA

Rente im Ausland: Jährliche Überprüfung, ob Sie noch leben

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Sollten Sie sich entschieden haben, Ihre Rente im Ausland zu verbringen, bekommen Sie jährlich Post von dem Renten-Service. Meist Mitte des Jahres erhalten Sie eine sogenannte „Lebensbescheinigung“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, die müssen Sie bestätigen lassen und zurückschicken. Bestätigungen ausstellen können beispielsweise deutsche Auslandsvertretungen oder Geldinstitute. In folgenden Ländern benötigen Sie keine Bestätigung:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich

Gebühren für Rente im Ausland?

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Wenn Sie außerhalb Europas wohnen, kann es sein, dass Sie mit Umrechnungsgebühren konfrontiert werden. Unter anderem geht es da auch um Wechselkursverluste zwischen Euro und der Währung, die in Ihrer Wahlheimat gilt. Sollten Sie ein ausländisches Konto besitzen, kann es ebenso sein, dass Gebühren für die Überweisung der Rente anfallen. Sie sollten sich über Ihre finanzielle Situation und wie Sie Geld abheben/erhalten möchten auf jeden Fall Gedanken machen, bevor Sie einen Umzug planen. Ebenso sollten Sie allgemein Vorkehrungen treffen. Rund drei Monate vor der Auswanderung sollten Sie die Deutsche Rentenversicherung informieren und Ihre Kontaktdaten übermitteln. Des Weiteren sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen, wie ein möglicher Versicherungsstatus im Ausland aussieht.

Steuern auf die Rente? Es hängt vom Abkommen ab, wo Sie zahlen

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Finanzkompass

Sind sie nur vorübergehend im Ausland, damit ist ein Zeitraum von rund sechs Monaten oder 183 Tagen gemeint, werden die Steuern für die Rente weiterhin in Deutschland gezahlt. Ist der Aufenthalt länger, kommt es darauf an, ob Deutschland mit dem Land der Wahl ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat, informiert das Portal Finanztip.
Das Abkommen legt fest, in welchem Land die Steuern gezahlt werden müssen.

Beispiel: Deutsche Rentner wandern nach Polen aus.

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In diesem Fall regelt das DBA ist, dass die Rente in Deutschland besteuert wird.

Anders sehe das Besteuerungsrecht beispielsweise in Griechenland aus, da werde die deutsche Rente vom griechischen Fiskus versteuert, informiert Finanztip. Die Rente in Griechenland wird mit sieben Prozent versteuert, das soll viele Menschen locken. Die Tagesschau berichtete, dass Griechenland damit die öffentlichen Einnahmen steigern und für Menschen attraktiver werden wolle. Ein deutsches Paar hat das genutzt, für 1.200 Euro leben sie im griechischen Paradies.

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Author: Rebekah Boyd

Last Updated: 1703926322

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Name: Rebekah Boyd

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